Wenn Sie als standortübergreifende Marke Kund*innen in der EU bedienen, ist es jetzt an der Zeit, dieser Verordnung zuvorzukommen. Im Folgenden zeigen wir auf, womit Sie beginnen können:
1. Überprüfung Ihrer digitalen Angebote: Beginnen Sie mit Ihren kundenorientierten Websites und Apps. Verwenden Sie automatisierte Tools (z. B. Wave und accessibilityinsights.io), um häufig auftretende technische Probleme zu identifizieren. Im Anschluss führen Sie eine eingehende, manuelle Überprüfung durch, um all das zu erfassen, was die automatischen Tests nicht erkennen. Wir nehmen außerdem eine Reihe gezielter manueller Tests vor, die wichtige Bereiche abdecken, und teilen Ihnen diese Ergebnisse als Teil unseres laufenden Supports mit.
2. Ausrichtung Ihres Teams auf Barrierefreiheit: Barrierefreiheit ist nicht nur ein Thema für Entwickler*innen. Binden Sie Marken-, Design-, Marketing- und Rechtsabteilungen ein, um die Abstimmung im gesamten Unternehmen zu gewährleisten.
3. Integration der Barrierefreiheit in Ihre Roadmap: Beachten Sie, dass das Beheben von Lücken Zeit in Anspruch nimmt. Priorisieren Sie Aktualisierungen, weisen Sie Verantwortlichkeiten zu und integrieren Sie die Barrierefreiheit in Ihre Roadmap. „Barrierefreiheit“ ist kein Kästchen, das man abhaken kann, sie sollte zu all Ihren künftigen Angeboten gehören.
4. Überdenken Sie schnelle Lösungen: Overlay-Widgets für Barrierefreiheit versprechen oft einfache Lösungen. Allerdings erfüllen viele davon nicht die EAA-Vorgaben. Darüber hinaus können sie die Seitenladezeiten verlängern, was sich negativ auf das SEO auswirken kann. Entscheiden Sie sich stattdessen für langfristige Lösungen, die Barrierefreiheit in das Design und den Inhalt Ihrer Website integrieren.
5. Einbindung Ihrer Anbieter in den Prozess: Wenn Yext Teile Ihrer digitalen Präsenz unterstützt, sollten Sie uns frühzeitig ansprechen. Gemeinsam beurteilen wir, was in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt und wie Sie am besten weiter vorgehen.